öffentliche Anfragen
Anfrage an den Gemeinderat/Bürgermeister vom 15.11.2024
DIE ENERGIEWENDE MIT LOKALER WERTSCHÖPFUNG VORANBRINGEN
Sehr geehrter Gemeinderat, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in unserer Gemeinde steht eine weitreichende Entscheidung für oder gegen Photovoltaik auf Freiflächen an. Angesichts dieser bedeutenden Entscheidung möchte ich einen alternativen Ansatz zur Diskussion stellen, der langfristig der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Durch mein persönliches Interesse bin ich seit vielen Jahren mit der Photovoltaik-Technologie vertraut. Ich hatte bereits die Gelegenheit, die Produktionsprozesse in China aus erster Hand zu erleben und konnte mir ein fundiertes Bild über den gesamten Lebenszyklus und die Marktstrukturen der Photovoltaik machen. Gerne würde ich mein Wissen und meine Erfahrungen mit der Gemeinde teilen. Photovoltaik-Freiflächenanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, zur Energiewende beizutragen. Doch wäre es nicht sinnvoll, dass ein solches Projekt vorrangig die Menschen vor Ort einbindet und die lokale Wertschöpfung stärkt? Ein Ansatz, der dies verwirklichen könnte, ist das Modell einer Bürgerenergiegenossenschaft, das bereits in mehreren Kommunen erfolgreich umgesetzt wurde. Statt Gewinne und Wertschöpfung an externe Projektentwickler zu vergeben, könnten die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde selbst in das Projekt investieren, die Gewinne langfristig vor Ort halten und so direkt davon profitieren. Auch wo und wie ein solches Projekt umgesetzt wird liegt in der Hand der Bürger. Ganz klar, solch ein Konzept benötigt auch Flächen rund um Liebshausen die zu teilen landwirtschaftlich genutzt werden und privaten Eigentümern gehören. Profiteur soll in diesem Konzept aber nicht nur der Eigentümer, sondern auch hauptsächlich der Bürger sein und kein externes Unternehmen. Ein Beispiel liefert der Rhein-Hunsrück-Kreis: Zum 1. Januar 2025 soll hier die Kommunale Energiegenossenschaft Rhein-Hunsrück mbH (KEG) gegründet werden (https://www.kreis-sim.de/Aktuelles/Pressemitteilungen/Kreistag-treibt-die-Gr%C3%BCndung-einerKreisenergiegesellschaft-weitervoran.php?object=tx,3347.5.1&ModID=7&FID=3347.1530.1&NavID=2554.16&La=1&kat=8.45). Dieses Modell wurde gemeinsam mit mehreren Verbandsgemeinden entwickelt und zielt darauf ab, den regional erzeugten Strom durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen selbst zu nutzen und die regionale Versorgungssicherheit zu verbessern. Re-Powering-Projekte sollen nicht von externen Entwicklern, sondern von dieser neuen Gesellschaft getragen werden. Auf diese Weise bleibt die Wertschöpfung innerhalb des Kreises, und die Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt von den Projekterlösen. Eine ähnliche Herangehensweise könnte auch in unserer Gemeinde Sinn machen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Langfristige regionale Wertschöpfung: Die Gewinne fließen nicht an externe Firmen, sondern bleiben in der Gemeinde und können in weitere Projekte oder wichtige Gemeindevorhaben reinvestiert werden.
• Höhere Akzeptanz: Ein Projekt, das von der Bürgerschaft selbst getragen und gestaltet wird, führt häufig zu höherer Akzeptanz und Identifikation.
• Stärkung der Gemeinschaft: Ein gemeinsames Energieprojekt fördert den Zusammenhalt und schafft eine gemeinsame Vision für die Zukunft.
Ich möchte daher anregen, dass der Gemeinderat sich Gedanken über die Möglichkeit macht, die Bürgerinnen und Bürger direkt in die Umsetzung eines Photovoltaik-Projekts einzubeziehen. Ein erster Schritt könnte die Prüfung sein, wie/ob eine Energiegenossenschaft in unserer Gemeinde umgesetzt werden könnte – eine Lösung, die den Wunsch nach Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit mit echter Bürgerbeteiligung verbindet. Ein grundsätzliches „Nein“ zu Photovoltaik auf Freiflächen wäre meines Erachtens voreilig, bevor dieses Konzept geprüft werden kann um dabei das Potenzial einer solchen Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen. Ich stehe Ihnen gerne bei Fragen zu dieser Idee und möglichen Umsetzungsschritten zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen Max Koblitz
Anfrage an den Gemeinderat/Bürgermeister vom 29.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren Die Gasleitungsverleger befahren mit ihren
verschmutzten Baugeräten die Verbindungsstraße Hachengarten/Auf dem
Scheit zum Sportplatz .Da es wieder zur Straßenverschmutzung führt bitte
ich dies zu untersagen.
Mit freundlichen Grüßen Horst Greb
Antwort des Gemeinderates (02.04.2022):
Sehr geehrter Herr Greb,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage aufLiebshausen.de!
Die Benutzung öffentlicher Straßen können wir selbstverständlich nicht untersagen.
Allerdings, haben Sie insofern Recht, dass der Verursacher von
Verschmutzungen von Straßen für die Beseitigung dieser Verunreinigungen,
die über das übliche Maß hinausgehen, nach § 32 Straßenverkehrs-Ordnung
und § 42 Straßengesetz verantwortlich ist. Wir werden
den Bauunternehmer auf diese Pflicht hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frank Packheiser
Anfrage an den Gemeinderat/Bürgermeister vom 21.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren
Gibt es einen Termin zum erwarteten Ende der Erschließungsmaßnahmen Am Scheitelweg.Ich bitte um Mitteilung.
DANKE Horst Greb
Anfrage zur Gemeinderatssitzung am 11.01.2022:
Hallo zusammen,
würde gern nochmal die seit Monaten andauernde, nicht unerhebliche Verschmutzung der Straßen im Ort, insbesondere in der Nähe des Neubaugebiets ansprechen. Wiederholt leiden darunter Kleidungsstücke sowie Fahrzeuge im besonderen Maße.
Einige Ortsbewohner einschließlich meiner Person sind der Auffassung, dass ein solcher Zustand, zumal über einen längeren Zeitraum, nicht hingenommen werden muss.
Nach Rücksprache mit mehreren Personen, die sich von Berufswegen mit den Gepflogenheiten am Bau im öffentlichen Raum gut auskennen, kann hier festgehalten werden, dass ausführende Baufirmen üblicher Weise dafür Sorge zu tragen haben, dass die Umgebung der Baustelle regelmäßig
in einem Zustand zu hinterlassen ist, der keine übermäßige Belästigung der Anwohner mit Baustellenschmutz verursacht. Dafür gibt es bewährte Methoden und Techniken. Der entsprechende Aufwand sollte in jeder professionellen Kostenkalkulation angemessen eingepreist worden sein.
Aufgrund der geschilderten Situation möchte ich hiermit, auch im Namen weiterer Bewohner, den Gemeinderat bitten, das Einhalten der berechtigten Erwartung von Einwohnern des Ortes bei der verantwortlichen Baufirma mit dem dazu erforderlichen Nachdruck durchzusetzen. Dies sollte hoffentlich aufgrund der im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags getroffenen Vereinbarungen ohne Weiteres möglich sein.
Sollten in den Verträgen, deren Inhalt mir soweit nicht bekannt ist, entsprechende Klauseln fehlen, wäre es dann ggf. möglich, für das eingesparte Budget entsprechende Reinigungen zusätzlich zu beauftragen.
Beste Grüße
Peter Pavlovski